Der Schulgemeinschaftsausschuss ("SGA")

Der Schulgemeinschaftsausschuss ist ein Gremium, dem jeweils drei gewählte Vertreter der Schülerinnen und Schüler, der Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer angehören.

Die Direktorin der Schule führt den Vorsitz.

Der SGA ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder mit beschließender Stimme und mindestens je ein Mitglied der im Ausschuss vertretenen Gruppen anwesend sind. Bei Stimmengleichheit in Fällen, die einer Entscheidung bedürfen, entscheidet die Schulleiterin; in Beratungsangelegenheiten gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Mitglieder des SGA treffen Entscheidungen über

  • mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen)
  • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • die Hausordnung und die Verhaltensvereinbarungen
  • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
  • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
  • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
  • die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen *)
  • die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen *)
  • schulautonome Schulzeitregelungen *)
  • Beschlussfassung der 5- bzw. 6-Tagewoche *)
  • Beschlussfassung der Erklärung zu schulfreien Tagen *)

Weiters beraten die Mitglieder des SGA über

  • wichtige Fragen des Unterrichts
  • wichtige Fragen der Erziehung
  • die Wahl von Unterrichtsmitteln
  • die Verwendung von Budgetmitteln, die der Schule zur Verwaltung übertragen wurden
  • Baumaßnahmen im Bereich der Schule

Normalerweise finden 3 bis 4 SGA-Sitzungen im Schuljahr statt.

SGA- Team 2024/25:

Lehrervertretung im SGA: Thomas Hasenberger, Margarete Korsinski, Katrin Mayer (in alphabetischer Reihenfolge)

Schülervertretung im SGA:  Chiara Wiesinger (Schulsprecher, 7b), Pia-Marie Rudnicki (1. Stv, 8c), Laurin Wieser (2. Stv, 7a)

Elternvertretung im SGA: Hannes Metz (Obmann des EV), Bernhard Altmann, Carmen Zillinger

Bei den bisher 15 Mitbestimmungsbereichen der Schulpartner/innen im Schulgemeinschaftsausschuss/SGA (mittlere und höhere Schulen) gibt es seit 2017/18 vier inhaltliche Änderungen:

  • Bei der Festlegung der schulautonomen Tage und der Öffnungszeit der Schule ist der/die SchulleiterIn in Zukunft gleichfalls stimmberechtigt.
  • Die Festlegung der Klassen- und Gruppengröße erfolgt in Zukunft grundsätzlich durch die Schulleitung, die ihre Planung den Schulpartnern zur Kenntnis bringen muss. Findet die Planung keine Zustimmung der Schulpartner und kann keine Einigung erzielt werden, so hat der SGA das Recht, den Sachverhalt der Bildungsdirektion zur Prüfung vorzulegen. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest zwei Drittel des SGA das Überprüfungsersuchen unterstützen à siehe Punkt 4
  • Die Reihungskriterien für die Aufnahmeverfahren von SchülerInnen werden zukünftig von der Schulleitung festgelegt und nicht mehr wie bisher von LehrerInnen-, Eltern- und SchülervertreterInnen beschlossen.
  • In der GTS(Nachmittagsbetreuung) kann der SGA festlegen, dass am Freitag nur bis 14 Uhr Lernzeit eingeplant werden dürfen. Dabei kommt der Schulleitung ebenfalls ein Stimmrecht zu.