Lockerungen der COVID-19-Bestimmungen an Schulen ab 3. Juni

Wir möchten Sie über folgende – ab 3. Juni 2020 geltenden – Maßnahmen informieren, über die uns das Bildungsministerium am Pfingstsamstag in Kenntnis gesetzt hat:

Bis zum Ende des Schuljahres aufrecht bleiben:

1.       die Teilungen der Klassen in zwei Gruppen A und B
2.       folgende Hygienemaßnahmen:
–  Abstand halten (mindestens 1 Meter)!
–  Desinfektion der Hände beim Betreten des Schulgeländes
–  regelmäßiges Händewaschen (oder desinfizieren)
–  regelmäßiges Lüften aller Räume
–  Pausen werden in der eigenen Klasse verbracht, Essen und Trinken sind nur auf dem eigenen Sitzplatz gestattet
–  Desinfektion von häufig berührten Flächen/Gegenständen

Neu ab 3. Juni:

1. Kein verpflichtendes Tragen der Masken mehr auf dem gesamten Schulgelände (freiwillig kann der Mund-Nasen-Schutz natürlich weiterhin verwendet werden).

2. „Bewegung und Sport kann freiwillig als Ergänzungsunterricht am Nachmittag angeboten werden, wobei auch die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler freiwillig ist“ – Wir werden in der kommenden Woche prüfen, ob und in welcher Form dies in unserer räumlichen Sondersituation möglich ist. Sollten wir hier etwas anbieten können, so werden wir Sie zeitgerecht darüber informieren.

3. Singen in der Gruppe ist wieder gestattet.

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