Alle Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen wie auch an den Generalversammlungen des Vereines teilzunehmen.
Die ordentlichen Mitglieder sind berechtigt, an den Generalversammlungen des Vereines mit beratender und beschließender Stimme teilzunehmen. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht bei der Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer.
Ordentliche Vereinsmitglieder sind verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag termingerecht zu entrichten, wobei solche Vereinsmitglieder, welche mehrere Kinder an der genannten Schule haben, den Mitgliedsbeitrag nur einmal zu bezahlen haben.
Außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder sind grundsätzlich von jeder Beitragszahlung befreit, ausgenommen von solchen, zu denen sie sich freiwillig verpflichten.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines zu fördern, die Beschlüsse und die Vereinsstatuten zu beachten und jedes vereinsschädigende Verhalten zu unterlassen.