Der Elternverein am KLG

Ein Elternverein ist immer dann lebendig, wenn sich seine Mitglieder durch Mitarbeit aktiv einbringen. Echte Schulgemeinschaft entsteht dort, wo alle Beteiligten sich bemühen eine breite Gesprächsbasis zu schaffen und das Ziel, die erfolgreiche Ausbildung unserer Jugend, nie aus den Augen verlieren. Der Elternverein bietet so eine Plattform. Dort können Meinungsunterschiede bereinigt, klare Zielvorstellungen formuliert und der Schulleitung vorgebracht werden, um erfolgreich ein Zusammenwirken aller zu erreichen.

1. Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung

  • Abgaben von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen
  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Erziehungsberechtigten, Schülern und Schule
  • Unterstützung der Eltern bei der Geltungmachung ihrer Rechte
  • Förderung des Unterrichtes durch enge Zusammenarbeit mit den Lehrern
  • Unterstützung der Bemühungen in bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung- und Betreuung, sowie in bezug auf die Schaffung von Einrichtungen zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend.
  • Beratung der Eltern bei Schulrechts-, Beihilfen und Stipendienfragen.
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluß jeder regelmäßigen Fürsorge)

2. Wahrung des Erziehungsrechtes der Eltern

  • Unterstützung der Erziehungsaufgabe der Schule im Sinne der Bestimmungen des §2 SchOG unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern.
  • Förderung positiver Erziehungseinflüsse ( z.B. Jugendschutz) und Abwehr negativer Einflüsse (z.B. Suchtmittel, Pornographie, Brutalität) in Zusammenarbeit mit der Schule.
  • Wahrnehmung von Möglichkeiten zur eigenen Weiterbildung auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung.

3. Aktive Mitarbeit durch

  • schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schulleitung
  • Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen
  • Abhaltung von Informationsabenden, Kursen, Tagungen für die Elternbildung und Elternberatung
  • Veranstaltung von Vorträgen bildender Art und anderen den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen
  • Herausgabe von Druckerzeugnissen, die den Zweck des Vereins fördern.

4. Nicht zu den Aufgaben des Elternvereines gehören

  • Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben und Ziele
  • Ausübung schulbehördlicher Aufgaben
  • Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht
  • Wahrnehmung von Aufgaben sozialer Fürsorge

5. Mitglieder

  • Mitglieder eines Elternvereins können grundsätzlich nur die Erziehungsberechtigten von Kindern sein, die die betreffende Schule besuchen. Sie haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, haben ein Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht.

6. Kontaktaufnahme

Hannes Metz

Obmann

Bernhard Altmann

Schriftführer

Johannes Hahn

Obmann- Stellvertreter

Hubert Einzinger

Schriftführer- Stellvertreter

Carmen Zillinger

Obmann- Stellvertreterin

Isabel Neduchal

Kassierin

Daniela Debnar

Kassierin Stellvertreterin

Verena Küßler

Kassierin- Stellvertreterin

Nadja Trunner

Schriftführerin Stellvertreterin

Evelin Beier

Rechnungsprüferin

Alfred Redlich

Rechnungsprüfer

Unter diesem Punkt finden Sie Informationsschreiben und Formulare